Wesentliche Beförderungsbedingungen - Online Version

Jede Beförderung unterliegt den ausführlichen Qantas Beförderungsbedingungen, die Sie hier einsehen können. Im Folgenden werden die wesentlichen Bedingungen aufgeführt.

1. Reisedokumente

Sie sind dafür verantwortlich, dass Sie alle Bestimmungen für das Land, in das Sie einreisen möchten, einhalten (z.B. Pässe und Visa). Möglicherweise müssen Sie in einem Land Ihre Kontaktdaten (z.B. Zielort, Unterkunft) angeben und Ihre Fingerabdrücke und/oder ein Foto könnten erforderlich sein, bevor Ihnen die Einreise in dieses Land gestattet wird.

2. Einchecken

Sie müssen sich an die vorgegebenen Zeiten halten und bei Verspätung Ihrerseits kann die Beförderung verweigert werden. Die Qantas Check-in Zeiten erhalten Sie hier oder wenden Sie sich an Ihr lokales Qantas-Büro.

3. Überbuchung - Verweigerte Beförderung (Denied Boarding)

Wenn die Fluggesellschaft einen internationalen Flug, auf dem Sie gebucht sind, überbucht hat und Ihnen deshalb die Beförderung verweigert wird, sind Sie zu einer Entschädigung gemäß der anzuwendenden Gesetze (z.B. in der EU oder den USA) oder Richtlinien der Fluggesellschaft berechtigt. Sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, muss die Fluggesellschaft sich um den Rücktritt von Freiwilligen bemühen, bevor sie Ihnen entgegen Ihrem Willen die Beförderung verweigern darf. Fragen Sie an unseren internationalen Check-in Schaltern nach den Richtlinien von Qantas.

4. Versicherung

Es wird empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen.

5. Haftungsbegrenzungen

Wenn Ihre Reise einen Zwischenstopp in einem anderen Land als dem Abflugland vorsieht, können möglicherweise das Übereinkommen von Montreal oder das Warschauer Abkommen zur Anwendung kommen, nach denen die Haftung aller Fluggesellschaften im Todesfall, bei Verletzung und in Bezug auf den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck folgendermaßen begrenzt ist:

International Warschau (Begrenzung je Person) Montreal (Begrenzung je Person)
Tod und Körperverletzung Qantas verzichtet auf diese Haftungsbegrenzungen Keine finanzielle Begrenzung
Eingechecktes Gepäck* SDRs 17/kg (ca. AUD30 /USD25/ EUR20) Sonderziehungsrechte (SDRs) 1.131 SDRs (ca. AUD1.950 / USD1.800 / EUR1.100)
Handgepäck (Verschulden der Fluggesellschaft) SDRs 332 max. (ca. AUD500 / USD400/EUR380)

*Höhere Haftungsbegrenzung für Gepäck

Wenn der Wert Ihres Gepäcks die obigen Grenzen übersteigt, müssen Sie dies entsprechend am Check-in deklarieren und eine Gebühr dafür entrichten, oder dafür sorgen, dass es voll versichert ist.

Verspätung

Die Haftungsbegrenzung für Schaden, der wegen einer Verspätung während Ihrer Reise verursacht wurde, wird nach dem Abkommen von Montreal in den meisten Fällen auf 4.694 SDRs (ca. AUD8.160 / USD7.500 / EUR4.400) je Passagier festgesetzt. Wenn das Warschauer Abkommen anzuwenden ist, unterliegt die Fluggesellschaft den Haftungsbegrenzungen dieses Abkommens, wenn sie für Schaden aufgrund von Verspätung haftbar ist.

Einwendungen

Diese Abkommen bieten bestimmte Einwendungen gegen eine Haftung, auf die wir uns unter verschiedenen Umständen berufen können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren ausführlichen Qantas Beförderungsbedingungen.

Inland (keine internationalen Strecken im Flugplan) Australien (Begrenzung je Person) Neuseeland (Begrenzung je Person)
Tod und Körperverletzung AUD500.000 Siehe unten *
Eingechecktes Gepäck AUD1.600 NZD1.500 je beschädigte oder verlorene Gepäckeinheit
Handgepäck AUD160 Keine Haftung, außer in dem Umfang den wir verschuldet haben.
Verspätung Ihre Rechte werden durch die Qantas Beförderungsbedingungen bestimmt, die in Neuseeland dem Civil Aviation Act 1990 unterliegen.

*Ansprüche, die in neuseeländischen Gerichten für Schaden im Zusammenhang mit direkter oder indirekter Körperverletzung oder Tod eines Passagiers gestellt werden, können gemäß dem Injury Prevention, Rehabilitation, and Compensation Act (NZ) 2001 zurückgewiesen werden und wir sind gemäß dem Consumer Guarantees Act 1993 nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Handgepäck haftbar.

6. Weitere Haftung ausgeschlossen

Sofern eine Haftung von Qantas nicht durch Gesetz oder die Qantas Beförderungsbedingungen bestimmt wird, trifft Qantas keine weitere Haftungsverpflichtung gegenüber jedweder Partei.

7. Gepäck - Allgemein

Halten Sie bitte die Vorschriften der Fluggesellschaft über Freigepäckmengen ein und packen Sie keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände, wertvollen Metalle, Schmuck, Geld, Sammlerstücke, Geschäftsunterlagen oder andere wichtigen Dokumente oder Wertgegenstände (einschl. Kameras und elektronischer Geräte) in Ihr eingechecktes Gepäck. Informationen zu den Qantas Freigepäckmengen finden Sie hier.

8. Verspätungen und Stornierungen

Wir unternehmen zwar bei Ihren Qantas-Flügen alle zumutbaren Maßnahmen um pünktlich abzufliegen, können die Einhaltung der Flugzeiten jedoch nicht garantieren. Wenn Ihr Flug verspätet ist oder storniert wird, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Betreuungsleistungen bzw. Ausgleichsansprüche, abhängig von Ihrem Reiseverlauf und den anzuwendenden Gesetzen.

9. Sitzplätze

Qantas garantiert keine bestimmten Sitzplätze, auch dann nicht, wenn diese in Ihrer Reservierung bestätigt sind.

10. Besondere Betreuung

Qantas muss rechtzeitig im Vorhinein über Hilfeleistungen informiert werden, die Passagiere mit Behinderung eventuell benötigen. Zudem müssen Passagiere mit Behinderung früher als alle anderen Passagiere einchecken. Für weitere Einzelheiten klicken Sie auf www.qantas.com.au/travel/airlines/before-you-travel/global/en

11. Gebühren und Steuern

Die in Ihrem Tarif eingeschlossenen Gebühren, Aufschläge und Steuern werden separat auf Ihrem Ticket ausgewiesen und werden möglicherweise nicht von einer Regierungsbehörde, sondern dem Flughafenbetreiber oder der Fluggesellschaft erhoben. Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihr lokales Qantas-Büro. Für Tickets, die in den USA ausgestellt werden, können staatlich erhobene Steuern und Gebühren, die von Qantas eingezogen werden, separat zu Ihrem Tarif ausgewiesen werden.

12. Andere Transportgesellschaften / Transport nicht durch Fluggesellschaft

Wenn Qantas-Tickets oder Flugplanbestätigungen im Namen anderer Fluggesellschaften ausstellt, oder Gepäck für diese eincheckt, geschieht dies nur als Agent für diese Fluggesellschaft und deren Beförderungsbedingungen gelten für diese Services. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft sind nicht auf Reisen in Ihrer Buchung anwendbar, die durch eine andere Gesellschaft als eine Fluggesellschaft durchgeführt werden. Die Beförderungsbedingungen dieses Betreibers können wesentliche Einschränkungen oder Haftungsausschlüsse enthalten. Einzelheiten erhalten Sie auf Anfrage bei der jeweiligen Transportgesellschaft.

13. Zeitliche Begrenzung zur Klageeinreichung

Klagen bei Gericht müssen innerhalb von 2 Jahren ab Ankunftsdatum des Flugzeugs erfolgen, oder ab dem Datum, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen.

14. Gepäckreklamationen

Für den Fall von Verlust, Beschädigung oder Verspätung Ihres Gepäcks müssen diesbezügliche Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen schriftlich an Ihren Beförderer gestellt werden. Einige Fristen sind auf 3 Tage begrenzt. Informieren Sie sich hierzu über die Bestimmungen von Gepäckreklamationen bei der Fluggesellschaft.

15. Datenschutz

Sie können unsere Datenschutzerklärung unter www.qantas.com.au/travel/airlines/privacy/global/de einsehen.

16. Gefahrgut

Gefährliche Gegenstände dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in das eingecheckte Gepäck oder Handgepäck eingepackt werden. Zu den verbotenen Gegenständen gehören unter anderem: komprimierte Gase, Ätzmittel, Sprengstoffe, entflammbare, flüssige oder feste Stoffe, radioaktives Material, oxidierendes Material, Gift, infektiöse Substanzen und Aktentaschen mit installierten Alarmauslösern.

Gesetze der Europäischen Union

Hinweis: Diese Informationen betreffen nur Reisende aus Großbritannien oder einem Land der Europäischen Union.

EG 889/2002

Dieser Hinweis ist durch die EG-Verordnung Nr.889/2002 vorgeschrieben. Er kann nicht als Grundlage für einen Anspruch auf Schadensersatz angesehen werden, noch können Bestimmungen dieser Verordnung für die Interpretation des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens herangezogen werden. Dieser Hinweis ist kein Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Qantas. Die ungefähren Umrechnungskurse von Sonderziehungsrechten (SDR) in Euro dienen nur als Orientierungshilfe und unterliegen Wechselkursschwankungen.

Haftung der Fluggesellschaft für Passagiere und ihr Gepäck.

Dieser Hinweis ist eine Zusammenfassung der von Qantas angewandten Haftungsregelung für internationale Flüge.

Entschädigung im Todes- oder Verletzungsfall

Unsere Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Passagieren ist finanziell unbegrenzt. Für Ansprüche auf Entschädigungszahlungen bei Tod oder Verletzung bis zu einer Höhe von maximal 113.100 SDR (ca. EUR127.200), die aufgrund eines Unfalls an Bord eines Flugzeugs oder während des Ein- oder Aussteigens verursacht wurden, schließen wir unsere Haftung nicht aus noch begrenzen wir sie, es sei denn, dass eine Fahrlässigkeit seitens des Passagiers dazu beigetragen hat. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen können wir durch den Entlastungsbeweis abwenden, dass wir:

  • bei Anwendung des Warschauer Abkommens, alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung eines Schadens getroffen haben, oder dass es uns unmöglich war, diese Maßnahmen zu treffen;
  • bei Anwendung des Übereinkommens von Montreal, nicht fahrlässig gehandelt haben oder ein sonstiges Verschulden unsererseits vorliegt.

Flugverspätungen

Im Falle von Flugverspätung:

  • wir sind bei Anwendung des Warschauer Abkommens für Schäden haftbar, es sei denn, dass wir nachweisen können, dass wir alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben, oder dass es uns unmöglich war, diese Maßnahmen zu treffen;
  • wir sind bei Anwendung des Übereinkommens von Montreal für Schäden haftbar, es sei denn, dass wir nachweisen können, dass wir alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben, oder dass es uns unmöglich war, diese Maßnahmen zu treffen. Unsere Haftung gemäß dem Übereinkommen von Montreal ist auf 4.694 SDRs (ca. EUR5.281) beschränkt.

Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck

Unsere Haftung für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck ist unter Vorbehalt geltender Einwendungen folgendermaßen:

  • bei Geltung des Warschauer Abkommens sind wir für Schäden bis zu einer Höhe von 17 SDR (ca. EUR20) je Kg für das eingecheckte Gepäck eines Passagiers haftbar und bis zu 332 SDR (ca. EUR380) für das Handgepäck eines Passagiers;
  • bei Geltung des Übereinkommens von Montreal sind wir für Schäden bis zu einer Gesamtsumme von 1,131 SDR (ca. EUR1.272) je Passagier für insgesamt eingechecktes Gepäck und Handgepäck haftbar. Wir sind jedoch bei Handgepäck nur insoweit haftbar, wie es unser Verschulden ist.

Höhere Haftungsbegrenzungen für Gepäck

Passagiere können beim Einchecken eine höhere Haftung für ihr Gepäck durch gesonderte Erklärung und gegen eine Gebühr beantragen. Alternativ sollten Passagiere ihr Gepäck vor Reiseantritt voll versichern.

Gepäckreklamationen

Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung von Gepäck muss der Passagier dies umgehend schriftlich bei uns reklamieren. In jedem Fall muss dies im Fall von beschädigtem eingecheckten Gepäck innerhalb von 7 Tagen und im Fall von verspäteter Zustellung innerhalb von 21 Tagen ab dem Tag der Gepäckübergabe an den Passagier erfolgen.

Haftung der Vertrags- und Ausführungsfluggesellschaft

Wenn die den Flug durchführende Fluggesellschaft nicht dieselbe ist wie die vertraglich vereinbarte Fluggesellschaft, hat der Passagier das Recht, eine Reklamation oder Schadenersatzforderung wahlweise bei einer der beiden Fluggesellschaften einzureichen. Wenn der Name oder Code einer Fluggesellschaft für einen bestimmten Flug auf dem Ticket angezeigt wird, ist diese Fluggesellschaft die Vertragsfluggesellschaft für diesen Flug.

Zeitliche Begrenzung zur Klageeinreichung

Gerichtliche Klagen müssen innerhalb von 2 Jahren ab Ankunftsdatum des Flugzeugs erfolgen, oder ab dem Datum, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen.


EG 261/2004

Ausgleichsanspruch und Anspruch auf Betreuungsleistungen bei Annullierung, großer Verspätung oder im Fall der Nichtbeförderung bei Flügen von mehr als 3.500 km Fluglänge, die von EU-Ländern abgehen

Qantas ist stets um Pünktlichkeit bemüht Es können jedoch Umstände auftreten, unter denen dies nicht möglich ist. Dieser Hinweis informiert Sie über Ihre Rechte gemäß EG Richtlinie 261/2004 in Bezug auf Flugannullierungen.

Wann sind diese Richtlinien anzuwenden?

Die in den nachfolgenden Hinweisen aufgeführten Ausgleichsansprüche bzw. Betreuungsleistungen sind anzuwenden:

  • auf Flüge, die von einem Flughafen in der EU abgehen;
  • für die Sie eine bestätigte Reservierung haben; oder für die ein Preis bezahlt wurde, der für die Öffentlichkeit unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist; oder für Tickets die im Rahme eines Vielfliegerprogramms oder anderen kommerziellen Programms ausgestellt wurden;
  • wenn Qantas die durchführende Fluggesellschaft ist; und
  • Sie zur schriftlich oder elektronisch angegebenen Zeit am Check-in erschienen sind, oder wenn Ihnen kein Zeitpunkt angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugszeit.

Wenn

  • wir begründetermaßen erwarten, dass Ihr Flug vier oder mehr Stunden Verspätung zur geplanten Abflugszeit haben wird; oder
  • wir den Flug annullieren oder
  • wir Ihnen die Beförderung verweigern, es sei denn es gibt dafür vertretbare Gründe wie Gesundheitsrisiken, Sicherheit oder nicht ausreichende Reiseunterlagen.
Flugannullierung
Ausgleichs-anspruch: Sie erhalten einen Entschädigungsbetrag in Höhe von EUR600, sofern keiner der Umstände auf Sie zutrifft, die am Ende dieses Hinweises zur Flugannullierung aufgeführt sind. Zur Beanspruchung Ihrer Entschädigung wenden Sie sich an Qantas Customer Care oder senden eine E-Mail über unser Feedback Formular. Alternativ kontaktieren Sie Ihr lokales Qantas- Büro unter 069-69 585 615.
Und die Wahl zwischen: (i) Rückerstattung* der Gesamtkosten für Ihr Ticket zu dem Preis, zu dem es gekauft wurde innerhalb von 7 Tagen, jedoch nur für die nicht zurückgelegten Flugabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Flugabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihre ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist; und zudem, soweit zutreffend, ein Rückflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum ersten Abflugpunkt gemäß Ihrem Ticket; oder

(ii) Anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel^, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unter vergleichbaren Transportbedingungen.

(iii) Anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel^ unter vergleichbaren Transportbedingungen, jedoch zu einem späteren für Sie passenden Zeitpunkt, vorbehaltlich Platzverfügbarkeit.
Betreuungs-leistungen: Wir bieten Ihnen kostenlos:
(a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit; und
(b) zwei Telefonanrufe, Telexe oder Faxnachrichten, oder E-Mails.

Im Falle einer Streckenänderung für Ihren stornierten Flug und wenn die geplante Abflugszeit des neuen Fluges mindestens einen Tag nach dem stornierten Flug liegt, bieten wir Ihnen außerdem:
(c) Übernachtung in einem Hotel, wenn
- eine Übernachtung für eine oder mehrere Nächte notwendig ist; oder
- wenn ein längerer Aufenthalt als der von Ihnen geplante nötig ist; oder
(d) Transport vom Flughafen zur Übernachtungsmöglichkeit (Hotel oder anderweitige) und zurück.
Hinweis:
(A) Unsere Entschädigung in Höhe von EUR600 wird um 50% reduziert, wenn wir Ihnen einen alternativen Flug unter vergleichbaren Transportbedingungen anbieten können, dessen Ankunftszeit nicht später als vier Stunden nach Ihrer ursprünglich geplanten Ankunftszeit liegt.
(B) Sie sind unter folgenden Umständen zu keiner Entschädigung berechtigt:
(1) wenn wir Sie 14 Tage oder früher vor Ihrem geplanten Abflug von der Flugannullierung unterrichtet haben; oder
(2) wenn wir Sie 7-13 Tage vor dem geplanten Abflug von der Flugannullierung unterrichtet haben und Ihnen einen alternativen Flug angeboten haben, mit dem Sie höchstens zwei Stunden vor der geplanten Abflugszeit abfliegen würden und an Ihrem Endziel spätestens vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit ankommen würden; oder
(3) wenn wir Sie kürzer als 7 Tage vor dem geplanten Abflug von der Flugannullierung unterrichtet haben und Ihnen einen alternativen Flug angeboten haben, mit dem Sie höchstens eine Stunde vor der geplanten Abflugszeit abfliegen würden und an Ihrem Endziel spätestens zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit ankommen würden.
(C) Des Weiteren zahlen wir Ihnen keine Entschädigung, wenn die Annullierung Ihres Fluges aufgrund von außergewöhnlichen Umständen erfolgte, die auch bei Anwendung aller zumutbaren Maßnahmen nicht zu vermeiden gewesen wären.
Verspätungen
Ausgleichs-anspruch: Keiner
Betreuungs-leistungen: WIR BIETEN IHNEN KOSTENLOS:
(a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit; und
(b) zwei Telefonanrufe, Telexe oder Faxnachrichten, oder E-Mails.

Wenn Ihr Abflug voraussichtlich mindestens einen Tag nach seiner ursprünglichen Abflugszeit stattfinden wird, bieten wir Ihnen zusätzlich zur vorgenannten Betreuung:
(c) Übernachtung in einem Hotel, wenn
- eine Übernachtung für eine oder mehrere Nächte notwendig ist; oder
- wenn ein längerer Aufenthalt als der von Ihnen geplante nötig ist; oder
(d) Transport vom Flughafen zur Übernachtungsmöglichkeit (Hotel oder anderweitige) und zurück.

Wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt und Sie beschließen, nicht auf dem verspäteten Flug mitzufliegen, bieten wir Ihnen zusätzlich zur vorgenannten Betreuung die Rückerstattung* innerhalb von 7 Tagen der Gesamtkosten für Ihr Ticket zu dem Preis an, zu dem es gekauft wurde, jedoch nur für die nicht zurückgelegten Flugabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Flugabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist; und zudem, soweit zutreffend, ein Rückflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum ersten Abflugpunkt gemäß Ihrem Ticket.
Nichtbeförderung
Nichtbeförderung auf freiwilliger Basis: Bevor wir das Einsteigen zu einem Flug verweigern, bitten wir um Meldungen von Passagieren, die freiwillig auf ihre Reservierung verzichten und als Ausgleich dafür Vorteile erhalten, die jeweils bekannt gegeben werden und zudem:
Die Wahl zwischen: (i) Rückerstattung* der Gesamtkosten für Ihr Ticket zu dem Preis, zu dem es gekauft wurde innerhalb von 7 Tagen, jedoch nur für die nicht zurückgelegten Flugabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Flugabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist; und zudem, soweit zutreffend, ein Rückflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum ersten Abflugpunkt gemäß Ihrem Ticket; oder
(ii) Anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel^, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unter vergleichbaren Transportbedingungen.
(iii) Anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel^ unter vergleichbaren Transportbedingungen, jedoch zu einem späteren für Sie passenden Zeitpunkt, vorbehaltlich Platzverfügbarkeit.
Nichtbeförderung auf unfreiwilliger Basis: Wenn die Anzahl der Passagiere, die freiwillig auf ihre Reservierung verzichtet, nicht ausreicht und wir Ihnen das Einsteigen gegen Ihren Willen verweigern, zahlen wir Ihnen eine Sofortentschädigung in Höhe von EUR600, sofern keiner der Umstände auf Sie zutrifft, die am Ende dieses Abschnitts über Nichtbeförderung aufgeführt sind, und zudem:
Die Wahl zwischen: (i) Rückerstattung* der Gesamtkosten für Ihr Ticket zu dem Preis, zu dem es gekauft wurde innerhalb von 7 Tagen, jedoch nur für die nicht zurückgelegten Flugabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Flugabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist.; und zudem, soweit zutreffend, ein Rückflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum ersten Abflugpunkt gemäß Ihrem Ticket; oder
(ii) Anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel^, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und unter vergleichbaren Transportbedingungen.
(iii) Anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel^ unter vergleichbaren Transportbedingungen, jedoch zu einem späteren für Sie passenden Zeitpunkt, vorbehaltlich Platzverfügbarkeit.
Betreuungs-leistungen: Wir bieten Ihnen zudem kostenlos:
(a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
(b) Übernachtung in einem Hotel, wenn:
- eine Übernachtung für eine oder mehrere Nächte notwendig ist; oder
- wenn ein längerer Aufenthalt als der von Ihnen geplante nötig ist;
(c) Transport vom Flughafen zur Übernachtungsmöglichkeit (Hotel oder anderweitige) und zurück; und
(d) zwei Telefonanrufe, Telexe oder Faxnachrichten oder E-Mails.
Hinweis:
Wenn wir Ihnen einen alternativen Flug zu Ihrem Endziel unter vergleichbaren Transportbedingungen anbieten, dessen Ankunftszeit nicht vier Stunden oder später nach Ihrer ursprünglich geplanten Ankunftszeit liegt, können wir die Entschädigung um 50% reduzieren (d.h. EUR300).

Referenznoten
* Rückerstattung - Da wir verschiedene Einzelheiten vor einer Rückerstattung überprüfen müssen, kann dies länger als 7 Tage dauern. Wir werden die Rückerstattung auf jeden Fall so schnell wie möglich auszahlen und versuchen dies nach Möglichkeit in einem Zeitraum von 7 Tagen zu erreichen. Rückerstattungen erfolgen an den Käufer des Tickets.

^ Endziel bedeutet das auf dem Ticket, das Sie am Check-in Schalter vorlegen, angegebene Ziel. Im Falle von direkten Anschlussflügen das Ziel Ihres letzten Fluges. Alternative Anschlussflüge werden nicht beachtet, wenn Ihre ursprünglich geplante Ankunftszeit eingehalten wird.

Diese Hinweise sind durch die EG Richtlinie 261/2004 des Europäischen Parlaments und Europäischen Rats vorgeschrieben.

Nationale verantwortliche Behörde - Jedes EU Mitgliedsland hat eine Behörde benannt, die für die Durchsetzung der in diesem Hinweis dargelegten Entschädigungs- und Betreuungsregelung verantwortlich ist. Die Kontaktadressen sind:

Für Flüge, die aus Großbritannien abgehen: Air Transport Users Council, Room K705, CAA House, 45 - 59 Kingsway, London WC2B 6TE England. Tel.: +44 (0)20 7240 6061. Fax: +44 (0)20 7240 7071.

Für Flüge, die aus Deutschland abgehen: Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Hermann-Blenk Str. 26, D38108 Braunschweig, Deutschland. Tel.: +49 531 2355 0. Fax: +49 531 2355 710.

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